20.09.2022
Auszug aus der Verordnung des Landes Tirol vom 07.09.2022!
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Mit diesem Schreiben darf ich Sie über die Bestimmung gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) sowie Empfehlungen zum Start in das Kinderbetreuungsjahr 2022/23 informieren:
o Covid-19 gilt gemäß § 28 Abs. 6 TKKG als anzeigepflichtige Krankheit. Folglich dürfen Covid-19 positive Kinder die
Einrichtung nicht betreten, unabhängig von der Symptomatik des jeweiligen Kindes.
o Zudem wird durch § 28 Abs. 6 TKKG geregelt, dass Kinder, welche im gleichen Haushalt wie eine Covid-19 positive
Person leben, die Einrichtung erst wieder besuchen können, wenn die betreffende Covid-19 positive Person
genesen ist. Gleichermaßen sind hiervon auch immunisierte Kinder umfasst.
o Es wird empfohlen Covid-19 positive Betreuungspersonen, welche einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, nicht in
der unmittelbaren Arbeit mit Kindern einzusetzen. Sofern es die Situation zulässt sollen diese Personen im betreff-
enden Zeitraum für administrative und vorbereitende Arbeiten herangezogen werden, um dadurch insbesondere auch
vulnerable Personengruppen zu schützen. Diese Entscheidung obliegt jedoch dem jeweiligen Erhalter der Kinder-
bildungseinrichtung.
Johann Platzer, Obmann
10.09.2022
Unser aktuelles Betreuerinnenteam (Seite: Team)
Marlies Platzer, Schriftführerin
01.09.2022
Zeiten und Beiträge für das KK-Jahr 2022/2023 aktualisiert (Seite: Zeiten/Beiträge)
Marlies Platzer, Schriftführerin
14.01.2021
Eingeschränktes Betreuungsangebot
Analog den Präventionsmaßnahmen in den Volksschulen und Kindergärten gegen die Verbreitung
des Coronavirus starten wir ab Montag, 18.01.2021 wieder mit eingeschränkten Betreuungsbetrieb.
Wir fordern die Eltern mit Nachdruck auf, im Sinne der Gefahrenminimierung, die Kinder nach Möglichkeit
zu Hause zu betreuen. Bitte auf ältere und chronisch kranke Menschen im Umfeld Rücksicht nehmen. Sie
sollten keinesfalls zur Betreuung der Kinder herangezogen werden.
In absoluten Ausnahmefällen, wo keine Möglichkeit einer häuslichen Betreuung gewährleistet werden kann,
werden Kinder in unserer Einrichtung betreut. Wir fordern die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten auf,
mit den Betreuerinnen den täglichen Betreuungsbedarf immer vorab abzuklären um Engpässe zu vermeiden.
Diese Regelung gilt vorab bis auf Widerruf.
Sobald wir genauere Informationen erhalten, werden wir euch ehestmöglich Bescheid geben.
Johann Platzer, Obmann
CORONA - AMPEL Stand: 25.01.2021 Phase: ROT
(bitte entsprechende Datei öffnen)
03.06.2020
Hallo,
wir suchen noch Ferial- oder Praktikumskräfte für den Sommer von 27.07.20 bis 11.09.20
jeweils für die Dauer von 2 bis 4 Wochen
Bei Interesse bitte 0664 73930148 oder per Mail. johann-platzer@aon.at
Ich freue mich auf Rückmeldungen
Johann Platzer, Obmann
CORONA Infos:
15.05.2020
Entsprechend des Schreibens des Landes Tirol, GZ-ELB-10130/117-2020 vom 13.05.2020 Fr. Dr. Inses Bürgler, gebe ich folgende Informationen und Richtlinien an unsere Eltern und Erziehungsberechtigten für den weiteren Betrieb weiter:
COVID-19/Coronavirus, Update - Öffnung
Mit diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen zur schrittweisen Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Die schrittweise Öffnung ist notwendig, um die Risiken einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten und dennoch den Betreuungsbedarf zu decken sowie notwendige Bildungschancen zu bieten. Die Herausforderung für uns alle ist, dem Wohl und den Bedürfnissen der Kinder, dem Schutz der Betreuungspersonen und der Deckung des Betreuungsbedarfs unter der Einhaltung der Hygieneempfehlungen gerecht zu werden.
Grundsätzliches für alle Kinderbetreuungseinrichtungen (Auszug):
° Kinder sollten weiterhin zu Hause betreut werden, wenn dies möglich ist.
° Es sind alle Kinder zu betreuen, deren Eltern eine Betreuung benötigen, unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit
oder davon, ob die Arbeit im Home-Office verrichtet wird oder aus anderen Gründen ein Betreuungsbedarf besteht
(z.B. aufgrund belastender Familiensituation). Ein Abweisen der Kinder aus Platzgründen ist nicht zulässig.
° Es wird empfohlen, den Betreuungsbedarf im Vorhinein abzufragen, um eine Planung betreffend räumlicher und
personeller Kapazitäten vornehmen zu können und ein Raum- und Personalkonzept erstellen zu können. Eltern und
Erziehungsberechtigte sollten daher soweit möglich ca. 5 Tage vorher ihren Bedarf bekannt geben.
° Grundsätzlich ist der Mindestpersonaleinsatz gemäß § 29 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
einzuhalten, jedoch kann die Randzeitenregelung über den ganzen Tag ausgeweitet werden. In Hinblick auf die
einzuhaltenden Hygieneempfehlungen der Gesundheitsbehörde und den sich daraus allenfalls ergebenden
Personalproblemen kann vorübergehend vom Mindestpersonaleinsatz abgesehen werden. Jedenfalls ist eine geeignete
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht zu gewährleisten.
° Das Einhalten der Abstände ist möglichst zu gewährleisten, empfohlen wird ein Mindestabstand von 1°m. Als Richtwert
können daher etwa 4m² pro Person herangezogen werden. Dazu zählen alle bespielbaren Flächen.
Oben angesprochene Hygienerichtlinien liegen in den Betreuungsräumlichkeiten auf.
Ich bitte euch, eure Betreuungsbedarfe an die Betreuerinnen bekannt zu geben und mit ihnen machbare Betreuungszeiten abzusprechen, der eingeschränkte Betrieb wird verlängert bis Ende Mai 2020. Mit Ende Mai, nach Öffnung der Tourismusbetriebe, werden wir uns erneut abstimmen, und bei Bedarf natürlich entsprechend reagieren.
Bitte um Kentnissnahme,
der Obmann, Johann Platzer
11.04.2020
Elterninformation Betreuung nach den Osterferien
„ ...Wir gehen davon aus, dass unsere Kinder und unsere Familien in den letzten 4 Wochen in 100 %iger Isolation waren. Auch die Betreuerinnen haben sich strikt an die Vorschriften gehalten. Wir haben also eine sehr, sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir im Moment allesamt keine Überträger des Corona-Virus sind. Und hier bitten wir euch ganz ehrlich und selbstkritisch eure Situation für eure Familie zu reflektieren, ob ihr und eure Kinder wirklich keinen Kontakt zu Menschen außerhalb des Familienkreises hattet.
Wer sein Kind/seine Kinder also in die Kinderkrippe zur Betreuung bringt, den bitten wir, folgende Regeln strikt einzuhalten:
· Bitte haltet euch weiterhin, auch wenn es jetzt schon lange dauert, ganz strikt an die soziale Isolation eurer Familie. Wenn ihr Eltern und eure Kinder keinen Kontakt nach außen habt, so könnt ihr eine Ansteckung auch nicht in die Gruppe der Kinder und Betreuerinnen in die Kinderkrippe hineintragen.
· Beim Bringen und Abholen der Kinder ist durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regel gilt für alle Erwachsenen, nicht jedoch für die Kinder.
· In der Garderobe darf jeweils nur ein Kind mit Begleitung anwesend sein. Bitte wartet an der Flügeltür ab bis das Kind und/oder die Begleitung die Garderobe wieder verlassen hat.
· Im Freien vor dem Volksschulgebäude haltet bitte zu jeder Zeit Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen. Bitte tragt eure Kinder oder nehmt sie an der Hand, damit sie nicht zu anderen Personen hinlaufen.
Wie der Notbetrieb genau abläuft, dazu wird euch unser Team noch genau informieren.
Auf jeden Fall wird sichergestellt, dass …
· sich nie mehr als 5 Personen in einem Raum aufhalten
· eure Kinder auch im Notbetrieb in der Kinderkrippe eine entspannte und „freie“ Zeit haben
· ihr Verlässlichkeit und Kontinuität für die Planung der Betreuung eurer Kinder habt bis der Notbetrieb endet und die reguläre Betreuung wieder beginnen kann
Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir euch ehestmöglich Bescheid geben.
Bitte um Kentnissnahme,
der Obmann, Johann Platzer
04.04.2020
Entsprechend der Verordnung SZ-EPI-9/3-2020 vom 03.04.2020 der Bezirkshauptmannschaft Schwaz folgender Auszug:
§1 (2)
Der Besuch von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungeinrichtungen ist nur mehr jenen Kindern, deren Eltern den folgenden Personengruppen angehören, gestattet:
1. Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal
2. Pflegepersonal
3. Personal von Blaulichtorganisationen
4. Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben
5. Personen, die in der Versorgung tätig sind, das sind:
a) Angestellte in Apotheken
b) Angestellte in Supermärkten und
c) Angestellte in öffentlichen Verkehrsbetrieben
6. Alleinerzieherinnen und Alleierzieher
§1 (3)
Weiters gilt Abs. 2 für Kinder, deren Eltern beruflich unabkömmlich sind und die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und Ablauf des 13.04.20 außer Kraft.
Bitte um Kenntnisnahme
der Obmann, Johann Platzer
Wir haben gerufen - sehr sehr viele
sind gekommen, um mit uns feiern
Johann Platzer, Obmann und Gründer der Kinder-betreuungseinrichtung, begrüßte die anwesenden Vertreter der Mitgliedsgemeinden, Sponsoren und Gönner sowie Eltern und Kinder. In seiner Festansprache erinnerte er an die Idee, berichtete über die Umsetzung, die tägliche Arbeit der Betreuerinnen und über die erfreuliche Entwicklung der Einrichtung. Über 300 Kinder aus 17 Gemeinden wurden in den vergangenen Jahren bestens betreut. Anlässlich dieser Feierstunde konnten auch verdiente Mitarbeiterinnen geehrt werden. Dank und Anerkennung konnte Obmann Johann Platzer der Betreuerin Irmgard Schiestl für 20 Jahre Mitarbeit aussprechen. Ebenso konnte Frau Irmgard Schüttbacher für 20 Jahre Kassiertätigkeit gedankt werden. Nach den abschließenden Dankesworten an die Vertreter der Vereinsgemeinden, an die Gönner, die Mitarbeiter und die Vorstandsmitglieder der Betreuungseinrichtung entrichteten Dekan Dr. Ignaz Steinwender und BM Robert Pramstrahler ihre Grußworte.
Mit einem wiederholten Dankeschön für die erhaltenen Spenden und Geschenke wurde die Feier eröffnet und die Besucher konnten sich einen Eindruck über unsere Möglichkeiten und Angebote machen. Spielende Kinder in allen Räumlichkeiten, Information, Erfahrungsaustausch und geselliges Beisammensein sorgten für eine gelungene Feier bis in den späten Nachmittag.
auf dem Bild: Obmann Johann Platzer mit seinen Tanten Rosi, Irmi, Steffi, Kassierin Irmgard, Anni und Anneliese (v.l.)
Besuch am 01.02.2016
Zeller Gemeinderäte besuchen die Kinderkrippe
"Drei-Käse-Hoch" und überbringen 15 Rutschteller
als Geschenk für unsere Kleinsten.
v.l.n.r.: Irmgard Schiestl, GR Daniel Tipotsch,
GR Andreas Eberharter, GV Anneliese Brugger
Zahlreiche Besucher fanden sich am Samstag den 07.03.15, in den Räumlichkeiten im Volksschulgebäude ein, mit uns zu feiern. Johann Platzer, Obmann und Gründer der Kinderbetreuungseinrichtung, begrüßte die anwesenden Vertreter der Mitglieds-gemeinden, Sponsoren und Gönner sowie Eltern und Kinder. In seiner Festansprache erinnerte er an die Idee, berichtete über die Umsetzung, die tägliche Arbeit der Betreuerinnen und über die erfreuliche Entwicklung der Einrichtung. An die 200 Kinder aus 13 Gemeinden wurden in den vergangenen Jahren bestens betreut. Anlässlich dieser Feierstunde konnten auch verdiente Mitarbeiterinnen geehrt werden. Dank und Anerkennung konnte Obmann Johann Platzer der Betreuerin Irmgard Schiestl für 15 Jahre Mitarbeit aussprechen. Ebenso konnte Frau Irmgard Schüttbacher für 15 Jahre Kassiertätigkeit gedankt werden. Nach den abschließenden Dankesworten an die Vertreter der Vereinsgemeinden, an die Gönner, die Mitarbeiter und die Vorstandsmitglieder der Betreuungseinrichtung entrichteten Dekan Dr. Ignaz Steinwender und BM Robert Pramstrahler ihre Grußworte.
Mit einem wiederholten Dankeschön für die erhaltenen Spenden und Geschenke wurde die Feier eröffnet und die Besucher konnten sich einen Eindruck über unsere Möglich-keiten und Angebote machen. Spielende Kinder in allen Räumlichkeiten, Information, Erfahrungsaustausch und geselliges Beisammensein sorgten für eine gelungene Feier bis in den späten Nachmittag.